Zum Inhalt springen
AskGeorge
Ratgeber

Krankenversicherung

Die Prämien 2027 kommen Ende September

Ende September gibt das BAG die Krankenkassenprämien für 2027 bekannt. So bereiten Sie sich jetzt schon vor.

AskGeorge14. September 2026, 4 Min. Lesezeit

Ein Paar liest zu Hause gemeinsam einen Brief

Ende September gibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Prämien der Grundversicherung für 2027 bekannt. Dann wissen Sie, was Ihre Krankenkasse im nächsten Jahr kostet und was andere Krankenkassen verlangen.

Was erwartet wird

Erste Prognosen gehen davon aus, dass die Prämien auch 2027 steigen. Wie stark Ihre eigene Prämie steigt, hängt von Ihrem Kanton, Ihrer Krankenkasse, Ihrer Franchise und Ihrem Versicherungsmodell ab.

Die wichtigsten Termine

  1. Ende SeptemberDas BAG veröffentlicht die Prämien 2027. Ab dann können Sie vergleichen.
  2. 31. OktoberBis dann muss Ihnen Ihre Krankenkasse die neue Prämie schriftlich mitteilen.
  3. 30. NovemberIhre Kündigung der Grundversicherung muss bei der Krankenkasse angekommen sein. Der Poststempel reicht nicht.
  4. 1. Januar 2027Der Wechsel gilt.

Das können Sie jetzt schon vorbereiten

  • Legen Sie Ihre aktuelle Police bereit, mit Franchise, Modell und Zusatzversicherungen.
  • Schätzen Sie ab, wie hoch Ihre Arzt- und Medikamentenkosten dieses Jahr ungefähr waren.
  • Überlegen Sie, ob ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell für Sie in Frage kommt.
  • Kündigen Sie Zusatzversicherungen nicht vorschnell. Dort gelten andere Regeln.

Warum sich eine Beratung jetzt lohnt

Zwischen der Bekanntgabe und dem 30. November liegen nur rund zwei Monate. In dieser Zeit wollen viele Versicherte gleichzeitig vergleichen. Eine persönliche und transparente Beratung zeigt Ihnen, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt.

Termine im Herbst sind begrenzt

Im Oktober und November sind die Beratungstermine schnell vergeben. Wer sich frühzeitig meldet, kann direkt nach der Bekanntgabe vergleichen.

Stand September 2026. Dieser Artikel ersetzt keine persönliche Beratung. Es gelten die Bedingungen Ihres Versicherers.

Weitere Artikel